Der Gesundheitshunderter der SVS

Die Gesundheitspraxis ist ein von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) anerkannter Kooperationspartner im Bereich „Entspannung und Körperarbeit“!

Die SVS bietet ihren Versicherten jährlich die Möglichkeit, den SVS-Gesundheitshunderter in Anspruch zu nehmen. Das Angebot bezieht sich auf Programme aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Mentales und Rauchfreiheit.

SVS Gesundheitshunderter

So funktioniert der Gesundheitshunderter

  1. Bestehende aufrechte Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige)
  2. Finanzielle Mindestinvestition: 150,– €
  3. Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) bei der jeweiligen zuständigen SVS- Landesstelle beantragt werden.
  4. Für den Bereich Entspannung (Massage, etc.) ist die Absolvierung eines Gesundheitschecks (=Vorsorgeuntersuchung) innerhalb des letzten Jahres vor Inanspruchnahme des Angebots nachzuweisen

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Übersichtsblatt zum SVS Gesundheitshunderter